Für jede Immobilie gibt es ein
Grundbuchblatt, das TAPU, das über den jeweils
letzten Rechtstitel einer Immobilie Auskunft
gibt. Ausländische Immobilienkäufer
erhalten vom türkischen Staat die volle
Sicherheit des erworbenen Eigentums.
Wie in Deutschland üblich, wird
auch in der Türkei der Grundbesitz staatlich,
durch eine Grundbucheintragung auf den Namen des
Käufers erfasst. Das Grundbuchamt in Alanya
überprüft über die zentrale Behörde in Izmir, ob
das entsprechende Objekt an einen Ausländer
übertragen werden darf. Sobald dieser Bescheid beim
Grundbuchamt vorliegt geht es weiter...
Käufer und Verkäufer
(bzw. der ausgewiesene Bevollmächtigte )
treffen sich gemeinsam direkt auf dem hiesigen
Grundbuchamt (Tapu Dairesi). Dort geben beide
ihre Geschäftsabsicht zu Protokoll, hierbei muss
ein staatlich vereidigter Dolmetscher für die
Sprache des Käufers anwesend sein, sofern der
Käufer nicht türkischer Staatsbürger ist bzw.
die türkische Sprache nicht beherrscht.